Beurteilungsverfahren

Verfahren der Vorprüfung

Das Beurteilungsverfahren folgt dem Grundsatz, dass sämtliche eingereichten Unterlagen nach denselben Gesichtspunkten zu prüfen und zu beurteilen sind. Die Wettbewerbsarbeiten werden von der Vorprüfung nach den formalen Wettbewerbsanforderungen und den quantifizierbaren Kriterien vorgeprüft. Die Beurteilungskriterien werden mit dem Preisgericht abgestimmt und gegebenenfalls modifiziert. Bei der Vorprüfung werden die Sachverständigen zur Unterstützung herangezogen. Dem Preisgericht werden die Ergebnisse der Vorprüfung in Form eines Vorprüfberichtes als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt. Die endgültige Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten.

Beurteilungskriterien

Die Beurteilung der eingereichten Entwürfe erfolgt anhand der in dieser Auslobung gestellten Anforderungen, insbesondere hinsichtlich nachstehend genannter Kriterien:

  • Entwurfsidee, Leitgedanke
  • funktionale Qualität des Entwurfs,
  • gestalterische Qualität des Entwurfs,
  • Art des Umgangs mit dem Bestand / Einbindung in die Umgebung

Weitere Bearbeitung

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weiteren Planungsprozesse am Standort. Da es sich um einen Ideenwettbewerb handelt, ist eine Übertragung von Entwurfsleistungen an Teilnehmer des Verfahrens nicht vorgesehen.